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Meine Mandanten vertrete ich kompetent in allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere:

  • bei der Gestaltung von Eheverträgen
  • bei der Erstellung von Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtsrechtes
  • in den Themen Ehegatten - und Kindesunterhalt
  • im ehelichen Güterecht
  • im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • in allen Verfahren vor den Familiengerichten, insbesondere in Scheidungsverfahren