Meine Mandanten vertrete ich kompetent in allen familienrechtlichen
Fragen, insbesondere:
- bei der Gestaltung von Eheverträgen
- bei der Erstellung von Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtsrechtes
- in den Themen Ehegatten - und Kindesunterhalt
- im ehelichen Güterecht
- im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- in allen Verfahren vor den Familiengerichten, insbesondere in Scheidungsverfahren
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